Der Begriff Ergotherapie leitet sich aus dem griechischen Wort – ergon – (Tätigkeit, Aktivität, Schöpfung, Leistung) ab.
Ergotherapie ist eine vom Arzt verordnetes Heilmittel nach § 124 Abs. 1 des SGB V.
Durch die ergotherapeutische Behandlung wird dem Patienten ermöglicht, nicht vorhandene oder verloren gegangene körperliche, psychische und kognitive Funktionen zu entwickeln, zu verbessern oder zu erhalten.
Ziel ist dabei das Erreichen von größtmöglicher Selbständigkeit und Unabhängigkeit im Alltags- und Berufsleben.

Die ergotherapeutischen Behandlung umfasst:

  • eine ausführliche Befunderhebung
  • individuelle Behandlung nach einem handlungs- und alltagsorientierten Konzept, bei der verschiedene
  • Behandlungsmethoden eingesetzt werden
  • Beratung zur selbständigen Umsetzung der Therapieerfolge im Alltag, zum Einsatz von Hilfsmitteln…
  • Beratung von Angehörigen – Familie, Lehrer, Erzieher …